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Berufe A-Z FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN

Bau- und Ausbaugewerbe

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Feuerungs- und Schornsteinbauer/-innen sind spezialisiert auf die Errichtung und Wartung von Feuerungsanlagen und Schornsteinen. Ihre Tätigkeiten umfassen das Herstellen und Sanieren von Konstruktionen aus geformten sowie ungeformten feuerfesten Werkstoffen für Öfen, Kamine und andere Feuerungsanlagen. Sie sind auch für das Herstellen und Sanieren von Schornsteintragrohren verantwortlich, um die sichere Ableitung von Verbrennungsgasen zu gewährleisten. Zudem kümmern sie sich um die Herstellung und Instandhaltung von Schornsteininnenrohren. Des Weiteren stellen sie Bauteile aus Beton und Stahlbeton her und errichten Baukörper aus Steinen. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 1122 €
2. Lehrjahr: 1351 €
3. Lehrjahr: 1610 €
Hinweis: Tarif ab 01.04.2026

Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Urlaub allgemein verbindlich.

Berufsschulzeiten

Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.

Folgende Berufsschule kommt für dich in Frage

  • Hans-Schwier-Berufskolleg, Gelsenkirchen
    Heegestraße 14, 45897 Gelsenkirchen
    45897,
    Internetauftritt

Hinweis: Das 1. Lehrjahr findet in den örtlichen Berufsbildenden Schulen statt.

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Zuständigkeit

Die Ülu im Ausbildungsberuf FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN findet statt bei:

  • ABZ Oberhausen, Bauindustrie Nordrhein- Westfalen
    Vestische Straße 46, 46117 Oberhausen
    0208 7789030,
    Internetauftritt

Dauer der Ülu

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 30 Wochen.

Inhalte der Ülu

Hier findest du die Ausbildungsinhalte, die Dir in der Ülu vermittelt werden:
FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN wird durchgeführt bei:

  • Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
    Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen
    0201 / 1892 - 0 Fax: 0201 / 1892 - 172 E-Mail: ihkessen@essen.ihk.de
    Internetauftritt

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN
findest du in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN findest du in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.