Berufe A-Z FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN
Bau- und Ausbaugewerbe
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-innen sind spezialisiert auf die Errichtung und Wartung von Feuerungsanlagen und Schornsteinen. Ihre Tätigkeiten umfassen das Herstellen und Sanieren von Konstruktionen aus geformten sowie ungeformten feuerfesten Werkstoffen für Öfen, Kamine und andere Feuerungsanlagen. Sie sind auch für das Herstellen und Sanieren von Schornsteintragrohren verantwortlich, um die sichere Ableitung von Verbrennungsgasen zu gewährleisten. Zudem kümmern sie sich um die Herstellung und Instandhaltung von Schornsteininnenrohren. Des Weiteren stellen sie Bauteile aus Beton und Stahlbeton her und errichten Baukörper aus Steinen. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 1122 € |
|---|---|
| 2. Lehrjahr: | 1351 € |
| 3. Lehrjahr: | 1610 € |
| Hinweis: | Tarif ab 01.04.2026 |
Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Urlaub allgemein verbindlich.
Berufsschulzeiten
Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.
Folgende Berufsschule kommt für dich in Frage
- Hans-Schwier-Berufskolleg, Gelsenkirchen
Heegestraße 14, 45897 Gelsenkirchen
45897,
Internetauftritt
Hinweis: Das 1. Lehrjahr findet in den örtlichen Berufsbildenden Schulen statt.
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Zuständigkeit
Die Ülu im Ausbildungsberuf FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN findet statt bei:
- ABZ Oberhausen, Bauindustrie Nordrhein- Westfalen
Vestische Straße 46, 46117 Oberhausen
0208 7789030,
Internetauftritt
Dauer der Ülu
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 30 Wochen.
Inhalte der Ülu
Hier findest du die Ausbildungsinhalte, die Dir in der Ülu vermittelt werden:
FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN wird durchgeführt bei:
- Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen
Am Waldthausenpark 2, 45127 Essen
0201 / 1892 - 0 Fax: 0201 / 1892 - 172 E-Mail: ihkessen@essen.ihk.de
Internetauftritt
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.