Berufe A-Z Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin SP Beton- und Stahlbetonarbeiten
Bau- und Ausbaugewerbe
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Hochbaufacharbeiter/-innen führen grundlegende Arbeiten in verschiedenen Schwerpunktbereichen aus. Dazu gehören das Herstellen von Baukörpern aus Steinen, Bauteilen aus Beton und Stahlbeton, feuerfesten Konstruktionen und Schornsteintragrohren sowie das Durchführen von Bohr- und Trennverfahren und Abbruchverfahren. Zusätzlich setzen sie Energieeffizienzmaßnahmen und Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz, um die Sicherheit und den Komfort von Bauwerken zu verbessern. Dazu gehören auch das Umbauen und Rückbauen von Baukörpern. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Schwerpunkte
Maurerarbeiten
Beton- und Stahlbetonbauarbeiten
Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten
Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 1122 € |
|---|---|
| 2. Lehrjahr: | 1351 € |
| Hinweis: | Tarif ab 01.04.2026 |
Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Die Urlaubsregelung wurde allgemeinverbindlich erklärt
Folgende Berufsschule kommt für dich in Frage
- Berufsbildende Schule, Montabaur
Von-Bodelschwingh-Straße, 56410 Montabaur
02602 157-50,
Internetauftritt
Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen. Das 1. Lehrjahr wird an der regional zuständigen Berufsschule beschult.
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Zuständigkeit
Die Ülu im Ausbildungsberuf Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin SP Beton- und Stahlbetonarbeiten findet statt bei:
- Handwerkskammer Koblenz, Bauzentrum
August-Horch-Straße 6-8, 56070 Koblenz
0261 398-648,
Internetauftritt
Dauer der Ülu
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 20 Wochen.
Inhalte der Ülu
Hier findest du die Ausbildungsinhalte, die Dir in der Ülu vermittelt werden:
Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin SP Beton- und Stahlbetonarbeiten
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin SP Beton- und Stahlbetonarbeiten wird durchgeführt bei:
- Handwerkskammer Koblenz
Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Kobenz
0261 398-0
Internetauftritt
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin SP Beton- und Stahlbetonarbeiten
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als Hochbaufacharbeiter/ Hochbaufacharbeiterin SP Beton- und Stahlbetonarbeiten findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.