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Automobilkaufmann/frau

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Berufe A-Z Automobilkaufmann/frau

Kaufmännische Berufe

Kaufmännische Kompetenz und Kundenkontakt

Im Mittelpunkt deiner Arbeit stehen Automobile als hochwertige technische Produkte. Du bist in den drei Hauptgeschäftsbereichen eines Autohauses tätig. Das sind: Service, Teile und Zubehör, Neu- und Gebrauchtwagen sowie Finanzdienstleistungen. Du verbindest in deinem Beruf kaufmännische Kompetenzen mit technischem Produkt- und Bedienungs-Know-how. Darüber hinaus hast du sehr viel Kundenkontakt und erledigst auch zahlreiche kaufmännische Tätigkeiten.

Finanzdienstleistungen und technische Zusammenhänge

Der Beruf des Automobilkaufmanns ist im Wesentlichen durch zwei Schwerpunkte geprägt: die betriebsspezifische Arbeitsorganisation, Information, Kommunikation und Kontrolle zum einen sowie alle Tätigkeiten in den Bereichen Markt und Vertrieb beziehungsweise Finanz- und Servicedienstleistungen zum anderen.

Bei Automobilkaufleuten sind Verständnis und Interesse für technische Zusammenhänge besonders wichtig. Du solltest in Zusammenhängen denken und Bereitschaft zur Teamarbeit mitbringen. Das sind wichtige Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten in den verschiedenen Geschäftsbereichen. Wenn du sie erfüllst, kann dich auf dem Weg zum Automobilkaufmann niemand ausbremsen.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 831 €864 €
2. Lehrjahr: 869 €904 €
3. Lehrjahr: 916 €953 €
Hinweis: ab 01.04.2023ab 01.04.2024

Berufsschulzeiten

Die Berufsschule findet als Teilzeitunterricht statt.

Folgende Berufsschulen kommen für Dich in Frage

  • Ludwig-Erhard-Schule, Berufsbildende Schule Wirtschaft, Neuwied
    Beverwijker Ring 3, 56564 Neuwied
    02631 9645-0,
    Internetauftritt
  • Berufsbildende Schule, Kirn
    Berliner Platz 1, 55606 Kirn
    06752 131330,
    Internetauftritt

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest Du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findet ihr eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Für den Ausbildungsberuf Automobilkaufmann/frau wird keine Ülu angeboten.

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung (Teil 1 + 2 der Gesellenprüfung) im Ausbildungsberuf Automobilkaufmann/frau wird durchgeführt bei:

  • Handwerkskammer Koblenz
    Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Kobenz
    0261 398-0
    Internetauftritt

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Automobilkaufmann/frau
findet Ihr in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als Automobilkaufmann/frau findet Ihr in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.