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Berufe A-Z Böttcher/-in

Holzgewerbe

"Lass uns ein Fass aufmachen!" - mit einem Partyfässchen oder einem ausgewachsenen Bier- oder Weinfass kann die Feier steigen. Ganz gleich, welche Behälter für den Transport und die Lagerung von Getränken benötigt werden, als Böttcher bist du für die Anfertigung zuständig. Für Industrie, Handel, Gewerbe und andere Wirtschaftszweige fertigst du Fässer in allen Abmessungen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Brauern und Winzern steht dabei an erster Stelle.

Maßarbeit für die Tonne

Du verarbeitest als Böttcher überwiegend Eichenholz. Je nach Einsatzzweck werden aber auch andere Hölzer verwendet. Wichtig dabei: Das verwendete Material muss sich mit dem späteren Fassinhalt vertragen. Die Behälter bringst du nach Maßangaben genau in Form. Bei überdimensionalen Abmessungen von Lagerfässern und Bottichen geht's auf Montage direkt zum Kunden.

Fassbare Erfolge

Logisch, dass du zur Herstellung der vielen Formen und Größen Maschinen und Spezialwerkzeuge für deine handwerklichen Tätigkeiten nutzt. Auch beim Montieren von Auskleidungen oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten stehen dir spezielle Geräte zur Verfügung. Falls du dich selbstständig machen willst, hast du in diesem Beruf gute Chancen, dein "eigenes" Fass aufzumachen.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 620 €649 €
2. Lehrjahr: 731,60 €766 €
3. Lehrjahr: 837 €876 €
Hinweis: Mindestausbildungs-vergütung für alle im Jahr 2023 beginnende LehrverträgeMindestausbildungs-vergütung für alle im Jahr 2024 beginnende Lehrverträge

Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Die ab dem Jahr des Ausbildungsbeginns geltende Mindestausbildungsvergütung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Es sei denn, es würde von den Verbänden ein Ausbildungstarif vereinbart der über der Mindestausbildungsvergütung liegt.

Berufsschulzeiten

Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.

Folgende Berufsschule kommt für Dich in Frage

  • Landesberufsschule Pöchlarn, Österreich
    Plesserstraße 1, A-3380 Pöchlarn (Österreich)
    +43 (0) 2757 2634,
    Internetauftritt

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen.

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest Du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findet ihr eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Für den Ausbildungsberuf Böttcher/-in wird keine Ülu angeboten.

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Böttcher/-in wird durchgeführt bei:

  • Verband des Deutschen Fass- und Weinküfer-Handwerks e. V.
    Ferdinand-Braun-Str. 26, 74074 Heilbronn
    07131 9358-0
    Internetauftritt

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Böttcher/-in
findet Ihr in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als Böttcher/-in findet Ihr in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.