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Berufe A-Z Brunnenbauer/-in

Bau- und Ausbaugewerbe

Brunnenbauer/-innen errichten Brunnen sowie geothermische Anlagen und halten diese instand. Zu ihren Aufgaben gehören das Herstellen von vertikalen und horizontalen Bohrungen, um Wasserquellen zu erschließen oder geothermische Energie zu nutzen. Sie bauen Bohrungen zu Brunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen aus und errichten Abschlussbauwerke. Zudem installieren sie Wasserförder-, Wasserversorgungs- und Wasseraufbereitungsanlagen, um eine sichere Wasserversorgung zu gewährleisten. Brunnenbauer/-innen führen auch Arbeiten wie das Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauarbeiten und Wasserhaltungen durch und untersuchen den Baugrund. Darüber hinaus sind sie für die Instandhaltung, Sanierung und den Rückbau von Brunnen und geothermischen Anlagen verantwortlich. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 1122 €
2. Lehrjahr: 1351 €
3. Lehrjahr: 1610 €
Hinweis: Tarif ab 01.04.2026

Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Der Urlaub ist allgemein verbindlich.

Berufsschulzeiten

Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.

Folgende Berufsschule kommt für dich in Frage

  • Berufsbildende Schule Ammerland
    Elmendorfer Straße 59, 26160 Bad Zwischenahn
    04403 9798 0,
    Internetauftritt

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen.

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Zuständigkeit

Die Ülu im Ausbildungsberuf Brunnenbauer/-in findet statt bei:

  • Ausbildungszentrum Rostrup, Bau-ABC Rostrup
    Virchowstraße 5, 26160 26160
    04403 9795-0,
    Internetauftritt

Dauer der Ülu

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 30 Wochen.

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Brunnenbauer/-in wird durchgeführt bei:

  • Handwerkskammer Oldenburg
    Theaterwall 32, 26122 Oldenburg
    0441 232-0
    Internetauftritt

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Brunnenbauer/-in
findest du in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als Brunnenbauer/-in findest du in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.