Berufe A-Z Brunnenbauer/-in
Bau- und Ausbaugewerbe
Brunnenbauer/-innen errichten Brunnen sowie geothermische Anlagen und halten diese instand. Zu ihren Aufgaben gehören das Herstellen von vertikalen und horizontalen Bohrungen, um Wasserquellen zu erschließen oder geothermische Energie zu nutzen. Sie bauen Bohrungen zu Brunnen, Grundwassermessstellen und geothermischen Anlagen aus und errichten Abschlussbauwerke. Zudem installieren sie Wasserförder-, Wasserversorgungs- und Wasseraufbereitungsanlagen, um eine sichere Wasserversorgung zu gewährleisten. Brunnenbauer/-innen führen auch Arbeiten wie das Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauarbeiten und Wasserhaltungen durch und untersuchen den Baugrund. Darüber hinaus sind sie für die Instandhaltung, Sanierung und den Rückbau von Brunnen und geothermischen Anlagen verantwortlich. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 1122 € |
|---|---|
| 2. Lehrjahr: | 1351 € |
| 3. Lehrjahr: | 1610 € |
| Hinweis: | Tarif ab 01.04.2026 |
Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Der Urlaub ist allgemein verbindlich.
Berufsschulzeiten
Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.
Folgende Berufsschule kommt für dich in Frage
- Berufsbildende Schule Ammerland
Elmendorfer Straße 59, 26160 Bad Zwischenahn
04403 9798 0,
Internetauftritt
Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen.
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Zuständigkeit
Die Ülu im Ausbildungsberuf Brunnenbauer/-in findet statt bei:
- Ausbildungszentrum Rostrup, Bau-ABC Rostrup
Virchowstraße 5, 26160 26160
04403 9795-0,
Internetauftritt
Dauer der Ülu
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 30 Wochen.
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Brunnenbauer/-in wird durchgeführt bei:
- Handwerkskammer Oldenburg
Theaterwall 32, 26122 Oldenburg
0441 232-0
Internetauftritt
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Brunnenbauer/-in
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als Brunnenbauer/-in findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.