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Berufe A-Z Estrichleger/-in

Bau- und Ausbaugewerbe

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Estrichleger/-innen erstellen hochwertige und funktionale Fußböden in Wohn-, Gewerbe- und Industriebereichen. Ihre Tätigkeiten umfassen den Einbau von Doppel- und Hohlraumböden sowie das Verlegen von Fertigteilestrichen mit Unterkonstruktionen. Sie führen Energieeffizienzmaßnahmen an Böden durch, indem sie Dämmstoffe für Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz einbauen und Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit anbringen. Des Weiteren sind Estrichleger/-innen für den Einbau verschiedener Estricharten verantwortlich, darunter Verbundestriche, Estriche auf Trennschichten und schwimmende Estriche. Sie stellen Sichtestriche, Industrieestriche, Böden aus Beton sowie Kunstharzestriche her und gestalten die Oberflächen entsprechend den Anforderungen. Ein wichtiger Teil ihrer Arbeit besteht auch darin, Estriche und Beläge zu sanieren und instand zu halten. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 1122 €
2. Lehrjahr: 1351 €
3. Lehrjahr: 1610 €
Hinweis: Tarif ab 01.04.2026

Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Urlaub allgemein verbindlich.

Berufsschulzeiten

Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.

Folgende Berufsschulen kommen für dich in Frage

  • Dr. Georg-Schäfer Schule, Schweinfurt
    Geschwister-Scholl-Straße 18, 97424 Schweinfurt
    09721 51 46-00,
    Internetauftritt
  • Technisch Gewerbliches Berufsbildungszentrum, Saarbrücken
    Am Mügelsberg 1, 66111 Saarbrücken
    0681 9334-110,
    Internetauftritt

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen.

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Zuständigkeit

Die Ülu im Ausbildungsberuf Estrichleger/-in findet statt bei:

  • Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH
    Kolbenholz 1-2 u. 4-5,, 66121 Saarbrücken
    0681 - 989 06 0,
    Internetauftritt

Dauer der Ülu

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 30 Wochen.

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung (Teil 1 + 2 der Gesellenprüfung) im Ausbildungsberuf Estrichleger/-in wird durchgeführt bei:

  • Handwerkskammer Mittelfranken
    Sulzbacher Straße 11-15, 90489 Nürnberg
    0911 5309-0
    Internetauftritt

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Estrichleger/-in
findest du in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als Estrichleger/-in findest du in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.