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Berufe A-Z Gerüstbauer/-in
Bau- und Ausbaugewerbe
Nein, es ist nicht alles nur Fassade. Deine Gerüste ermöglichen erst den Bau an Einfamilienhäusern, bei Arbeiten an Hochhäusern, Kirchen oder Industriebauwerken. Auch im Eventbereich werden verschiedenste Gerüstkonstruktionen wie z. B. Tribünen benötigt. Die wichtigsten Vorrausetzungen, die du mitbringen musst, sind auf den ersten Blick ersichtlich: Du solltest schwindelfrei und wetterfest sein.
Jedes Gerüst wird maßgeschneidert
Aber das reicht noch nicht aus. Du musst die unterschiedlichen Gerüstsysteme kennen und aufbauen können. Denn die Anforderungen an ein Gerüst sind vielfältig. Ob im Hochbau oder in der industriellen Fertigung - zum Beispiel im Schiffbau - jede Einrüstung ist "maßgeschneidert".
Sicheres Händchen, Augenmaß und Theoriewissen
Das verlangt von dir als Gerüstbauer eine sichere Hand sowie Augenmaß und räumliches Vorstellungsvermögen. Dazu kommt noch ein gewisses Maß an Theorie, um Pläne und Zeichnungen zu verstehen. Vor allem mit Angaben zur Tragfähigkeit solltest du etwas anfangen können. Denn Gerüste dienen als Plattform für alle erdenklichen Arbeiten rund ums Gebäude und sollen größtmögliche Sicherheit gewährleisten.
Um für deinen Job gut gerüstet zu sein, musst du die Sicherheitsvorschriften verinnerlicht haben und auch wissen, wie sie in der Praxis umgesetzt werden. Das gilt für den Auf- und Abbau sowie den Transport und die Lagerung von Gerüstteilen aus Metall oder Holz.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 965 € | 1050 € |
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2. Lehrjahr: | 1195 € | 1245 € |
3. Lehrjahr: | 1475 € | 1515 € |
Hinweis: | ab 01.10.2022 | ab 01.10.2023 |
Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Urlaub allgemein Verbindlich
Berufsschulzeiten
Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.
Folgende Berufsschule kommt für dich in Frage
- Berufsbildende Schule Groß-Gerau
Darmstädter Straße 90, 64521 Groß-Gerau
06152 935-0,
Internetauftritt
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Zuständigkeit
Die Ülu im Ausbildungsberuf Gerüstbauer/-in findet statt bei:
- Handwerkskammer Rhein-Main
Rudolf-Diesel-Straße 30, 64331 Weiterstadt
069 97172 -400,
Internetauftritt
Dauer der Ülu
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 25 Wochen.
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Gerüstbauer/-in wird durchgeführt bei:
- Handwerkskammer Rhein-Main
Bockenheimer Landstraße 21, 60325 Frankfurt am Main
069 97172-0
Internetauftritt
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Gerüstbauer/-in
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als Gerüstbauer/-in findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.