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Berufe A-Z Graveur/-in

Elektro- und Metallgewerbe

Dieser Beruf ist eine ganz große Ausnahme. Denn während Sticheleien im Arbeitsleben ja normalerweise absolut tabu sind, gehören sie für dich als Graveur zum Tagesgeschäft.

Schilder, Schmuck und Geschenkartikel bearbeiten

Bei der Arbeit gravierst Du mit Feingefühl verschiedenen Motive - zum Beispiel Buchstaben, Wappen, Widmungen - in Gold, Silber, Zinn und andere Metalle. So machst du ein Schmuckstück zum ganz persönlichen Geschenk. Unter anderem auf Schildern, Schmuck oder Geschenkartikeln ist deine Arbeit zu sehen.

Du bearbeitest verschiedenste Materialien wie Holz, Eisen- und Nichteisenmetalle, Stahl, Glas, Keramik und Kunststoffe. Dafür stehen dir unterschiedliche Bearbeitungsmöglichkeiten zur Verfügung. Und mithilfe neuer Technologien, wie zum Beispiel der Lasergravur, kannst du heute Materialien bearbeiten, die deine Kollegen früher oft vor schwierige, wenn nicht gar unlösbare Aufgaben gestellt haben.

Handwerkliches Hintergrundwissen

Auch wenn die neuesten Technologien heute viele Gravurarbeiten vereinfachen und durch CNC-Graviermaschinen durchgeführt werden, ist eine solide handwerkliche Ausbildung zwingend notwendig, um die qualitativ sehr anspruchsvollen Arbeiten durchführen zu können. Denn ohne fundiertes Hintergrundwissen kann eine hochpräzise CNC-Maschine nicht richtig eingesetzt werden. Mit diesen Eigenschaften läuft es für dich als Graveur wie geritzt.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 770 €800 €
2. Lehrjahr: 800 €830 €
3. Lehrjahr: 860 €890 €
Hinweis: ab 01.08.2020ab 01.03.2022

Berufsschulzeiten

Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.

Folgende Berufsschulen kommen für Dich in Frage

  • Goldschmiedeschule Pforzheim
    St.-Georgen-Steige 65, 75175 Pforzheim
    07231 39 2532,
    Internetauftritt
  • Technisches Berufskolleg Solingen
    Oligschlägerweg 9, 42655 Solingen
    0212 223804101,
    Internetauftritt

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest Du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findet ihr eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Zuständigkeit

Die Ülu im Ausbildungsberuf Graveur/-in findet statt bei:

  • Handwerkskammer Rheinhessen
    Dagobertstraße 2, 55116 Mainz
    06131 9992-0,
    Internetauftritt

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Graveur/-in wird durchgeführt bei:

  • Handwerkskammer Rheinhessen
    Dagobertstraße 2, 55116 Mainz
    06131-9992-0
    Internetauftritt

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Graveur/-in
findet Ihr in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als Graveur/-in findet Ihr in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.