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Kanalbauer/-in

© annawaldl / pixabay.com

Berufe A-Z Kanalbauer/-in

Bau- und Ausbaugewerbe

Unter Straßen, Plätzen, Häusern und Grünanlagen liegt die Kanalisation - ein weit verzweigtes Labyrinth aus Rohren, Kanälen und Schächten. Für dieses System bist du als Kanalbauer verantwortlich.

In die Röhre gucken - mit Spezialmaschinen!

Nach Plänen stellst Du Schächte und Gräben her, legst diese trocken und sicherst sie ab. Danach baust du Rohre nach unterschiedlichen Verlegungsarten ein. So baust du Systeme vom kleinen Hausanschluss bis zum großen Abwassersammler und sorgst dafür, dass die große Menge an täglich verbrauchtem Wasser fachgerecht abgeleitet wird.

Mit dem Bau der Kanalisation ist es aber nicht getan: Sie muss auch regelmäßig gewartet und - wenn nötig - saniert werden. Du reinigst Rohrleitungen und Schächte und führst Korrosionsschutzmaßnahmen durch. Sehr kleine und somit schwer zugängliche Kanäle sanierst du mit ferngelenkten Spezialmaschinen. So bleibt die Kanalisation leistungsfähig, und das Grundwasser ist vor verschmutztem Abwasser geschützt.

Richtig anpacken im Kanalbau

Als Kanalbauer arbeitest du mit deinem Team hauptsächlich im Freien. Dabei kommen ganz unterschiedliche Geräte und Maschinen - beispielsweise Motorhammer, Bagger, Radlader oder die Planierraupe - zum Einsatz.

Wenn du also technisches Verständnis mitbringst, gerne mit modernen Maschinen arbeitest und trotzdem einen Beruf suchst, in dem du richtig anpacken kannst, dann ist Kanalbauer genau das Richtige für dich.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 920 €935 €
2. Lehrjahr: 1230 €1230 €
3. Lehrjahr: 1495 €1495 €
Hinweis: ab 01.04.2022ab 01.04.2023

Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Urlaub allgemein verbindlich

Folgende Berufsschule kommt für Dich in Frage

Hinweis: Das 1. Lehrjahr findet in den örtlichen Baufachklassen der Berufsbildenden Schulen statt. Ab dem 2. Lehrjahr ist eine Fachklasse in RLP geplant.

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest Du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findet ihr eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Zuständigkeit

Die Ülu im Ausbildungsberuf Kanalbauer/-in findet statt bei:

  • Handwerkskammer Koblenz, Bauzentrum
    August-Horch-Straße 6-8, 56070 Koblenz
    0261 398-648,
    Internetauftritt

Dauer der Ülu

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 32 Wochen.

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Kanalbauer/-in wird durchgeführt bei:

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Kanalbauer/-in
findet Ihr in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als Kanalbauer/-in findet Ihr in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.