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Berufe A-Z Maßschuhmacher/-in
Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe
Wenn die Zeit für ein Paar Schuhe "abgelaufen" scheint oder jemand eine Maßanfertigung wünscht, dann bist du als Maßschuhmacher gefragt.
Handarbeit für die Füße
Du bist auch die richtige Anlaufstelle, wenn Kunden Neuanfertigungen nach Maß wünschen. Dabei zeigst du Kreativität und umfangreiches Können. Weitreichende Materialkenntnisse gehören ebenso dazu wie das Wissen über den fußgerechten Schuhaufbau. Zudem führst du Änderungen aus, arbeitest etwa Fußstützen oder Verstärkungen ein, damit Schuhe auf Schritt und Tritt bequem sitzen. Manchmal bringst du Schuhe auch durch neue Absätze, Sohlen oder eine Färbung auf Vordermann. Daher bist du immer über die aktuellen Farben und Modetrends informiert.
Wissen, wo der Schuh drückt
Bei vielen Aufgaben erleichtern dir moderne Maschinen die Arbeit. Aber dennoch brauchst du als Maßschuhmacher eine sichere Hand für die Materialauswahl und deine handwerkliche Arbeit. Wenn du noch dazu auf deine Kunden eingehen kannst, baust du dir mit sachkundiger Beratung einen zufriedenen Kundenkreis auf.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649 € | 682 € |
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2. Lehrjahr: | 766 € | 805 € |
3. Lehrjahr: | 876 € | 921 € |
Hinweis: | Mindestausbildungs-vergütung für alle im Jahr 2024 beginnenden Lehrverträge | Mindestausbildungs-vergütung für alle im Jahr 2025 beginnenden Lehrverträge |
Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Die ab dem Jahr des Ausbildungsbeginns geltende Mindestausbildungsvergütung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Es sei denn, es würde von den Verbänden ein Ausbildungstarif vereinbart der über der Mindestausbildungsvergütung liegt.
Berufsschulzeiten
Die Berufsschule findet als Teilzeitunterricht statt.
Folgende Berufsschulen kommen für dich in Frage
- Berufskolleg Humboldtstraße, Köln
Humboldtstraße 41, 50676 Köln
0221 91683,
Internetauftritt - Staatliches Berufsschulzentrum "Hugo Mairich", Gotha
Kindleber Straße 99b, 99867 Gotha
03621 33470,
Internetauftritt
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Für den Ausbildungsberuf Maßschuhmacher/-in wird keine Ülu angeboten.
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Maßschuhmacher/-in wird durchgeführt bei:
- Kreishandwerkerschaft Essen
Katzenbruchstraße 71, 45141 Essen
0201 320080
Internetauftritt
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Maßschuhmacher/-in
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als Maßschuhmacher/-in findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.