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Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in

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Berufe A-Z Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in

Glas-, Papier-, Keramische und sonstige Gewerbe

Sie leuchten, sie blinken und ziehen die Blicke der Passanten auf sich - deine Schilder- und Lichtreklamen beleben das Straßenbild und machen auf die ansässigen Geschäfte und Betriebe aufmerksam. Sie unterscheiden sich voneinander im grafischen Aufbau, damit die werbenden Unternehmen möglichst viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Es wird strahlend bunt

Als Schilder- und Lichtreklamehersteller berätst du die Unternehmen kompetent bei der Gestaltung ihrer Werbung. Dabei hast du immer die spezifischen Wünsche und Ziele deiner Kunden im Auge. Gefragt ist nicht nur handwerkliches Können, sondern auch gestalterisches Talent. Mit diesen Eigenschaften erfüllst du die vielseitigen Aufgaben, die dir in deinem Arbeitsalltag begegnen.

Routinierter Umgang mit Elektronik

Du entwirfst unter anderem Schriften und Zeichen und montierst energiesparende Lichtröhren und Leuchtkästen. Aus diesem Grund musst du auch mit Elektrotechnik umgehen können. Der Beruf führt dich zudem mit vielen Leuten zusammen und du bist an vielen Orten im Einsatz, wenn du deine Produkte bei den Kunden anbringst. Dein Beruf ist somit ähnlich bunt wie das Straßenbild.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 750 €840 €
2. Lehrjahr: 800 €890 €
3. Lehrjahr: 900 €990 €
Hinweis: Tarif ab 01.04.2023Tarif ab 01.08.2023

Berufsschulzeiten

Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.

Folgende Berufsschulen kommen für Dich in Frage

  • Badische Malerfachschule Lahr
    Ludwig-Frank-Straße 16, 77933 Lahr
    08721 990290,
    Internetauftritt
  • Berufsbildende Schule Gestaltung und Technik, Trier
    Langstraße 15, 54290 Trier
    0651 7181719,
    Internetauftritt

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest Du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findet ihr eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Zuständigkeit

Die Ülu im Ausbildungsberuf Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in findet statt bei:

Dauer der Ülu

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 4 Wochen.

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in wird durchgeführt bei:

  • Handwerkskammer Freiburg
    Bismarckallee 6, 79098 Freiburg
    0761 218 00-0
    Internetauftritt

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in
findet Ihr in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in findet Ihr in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.