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Berufe A-Z Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in
Glas-, Papier-, Keramische und sonstige Gewerbe
Sie leuchten, sie blinken und ziehen die Blicke der Passanten auf sich - deine Schilder- und Lichtreklamen beleben das Straßenbild und machen auf die ansässigen Geschäfte und Betriebe aufmerksam. Sie unterscheiden sich voneinander im grafischen Aufbau, damit die werbenden Unternehmen möglichst viel Aufmerksamkeit auf sich ziehen.
Es wird strahlend bunt
Als Schilder- und Lichtreklamehersteller berätst du die Unternehmen kompetent bei der Gestaltung ihrer Werbung. Dabei hast du immer die spezifischen Wünsche und Ziele deiner Kunden im Auge. Gefragt ist nicht nur handwerkliches Können, sondern auch gestalterisches Talent. Mit diesen Eigenschaften erfüllst du die vielseitigen Aufgaben, die dir in deinem Arbeitsalltag begegnen.
Routinierter Umgang mit Elektronik
Du entwirfst unter anderem Schriften und Zeichen und montierst energiesparende Lichtröhren und Leuchtkästen. Aus diesem Grund musst du auch mit Elektrotechnik umgehen können. Der Beruf führt dich zudem mit vielen Leuten zusammen und du bist an vielen Orten im Einsatz, wenn du deine Produkte bei den Kunden anbringst. Dein Beruf ist somit ähnlich bunt wie das Straßenbild.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 750 € | 840 € |
---|---|---|
2. Lehrjahr: | 800 € | 890 € |
3. Lehrjahr: | 900 € | 990 € |
Hinweis: | Tarif ab 01.04.2023 | Tarif ab 01.08.2023 |
Berufsschulzeiten
Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.
Folgende Berufsschulen kommen für dich in Frage
- Badische Malerfachschule Lahr
Ludwig-Frank-Straße 16, 77933 Lahr
07821 990290,
Internetauftritt - Berufsbildende Schule Gestaltung und Technik, Trier
Langstraße 15, 54290 Trier
0651 7181719,
Internetauftritt
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Zuständigkeit
Die Ülu im Ausbildungsberuf Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in findet statt bei:
- Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18, 54292 Trier
0651 207-196,
Internetauftritt
Dauer der Ülu
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 4 Wochen.
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in wird durchgeführt bei:
- Handwerkskammer Freiburg
Bismarckallee 6, 79098 Freiburg
0761 218 00-0
Internetauftritt
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als Schilder- und Lichtreklamehersteller/-in findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.