© Falk Heller, argum.com
Berufe A-Z Stuckateur/-in
Bau- und Ausbaugewerbe
Stuckateurinnen und Stuckateure sind auf die Gestaltung von Innenräumen und Fassaden spezialisiert. Zu ihren Tätigkeiten gehören das Anwenden von Gestaltungsprinzipien bei Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten sowie das Ziehen, Zuschneiden, Versetzen und Einputzen von Stuckprofilen. Sie stellen Putze im Innen- und Außenbereich her und führen Energieeffizienzmaßnahmen durch, wie die Herstellung von Wärmedämm-Verbundsystemen und den Einbau von Dämmstoffen für Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz. Zusätzlich führen sie Trockenbauarbeiten durch, erstellen Brandschutzkonstruktionen und integrieren technische Systeme für Energiegewinnung und Belüftung. Die Sanierung und Instandhaltung von Stuck, Putzen und Trockenbaukonstruktionen gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 1122 € |
|---|---|
| 2. Lehrjahr: | 1351 € |
| 3. Lehrjahr: | 1610 € |
| Hinweis: | Tarif ab 01.04.2026 |
Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Urlaub allgemein verbindlich
Berufsschulzeiten
Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.
Folgende Berufsschulen kommen für dich in Frage
- Berufsbildende Schule Technik, Idar-Oberstein
Vollmersbachstr. 53, 55743 Idar-Oberstein
06781 9620,
Internetauftritt - Berufsbildende Schule, Montabaur
Von-Bodelschwingh-Straße, 56410 Montabaur
02602 157-50,
Internetauftritt - Örtliche Berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz
Internetauftritt
Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen. Das 1. Lehrjahr wird an der regional zuständigen Berufsschule beschult.
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Zuständigkeit
Die Ülu im Ausbildungsberuf Stuckateur/-in findet statt bei:
- Handwerkskammer Koblenz, Bauzentrum
August-Horch-Straße 6-8, 56070 Koblenz
0261 398-648,
Internetauftritt
Dauer der Ülu
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 30 Wochen.
Inhalte der Ülu
Hier findest du die Ausbildungsinhalte, die Dir in der Ülu vermittelt werden:
Stuckateur/-in
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung (Teil 1 + 2 der Gesellenprüfung) im Ausbildungsberuf Stuckateur/-in wird durchgeführt bei:
- Kreishandwerkerschaft Mittelrhein
Hoevelstrasse 19, 56073 Koblenz
0261 40630-0
Internetauftritt
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Stuckateur/-in
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als Stuckateur/-in findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.