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Stuckateur/-in

© Falk Heller, argum.com

Berufe A-Z Stuckateur/-in

Bau- und Ausbaugewerbe

Du bist kreativ und hast Sinn für Kunst? Dann erfüllst du schon zwei wichtige Voraussetzungen für den Beruf des Stuckateurs. Ob als Kunsthandwerker oder Trockenbaumonteur - Stuckateure verleihen Gebäuden und Räumen eine individuelle und unverwechselbare Note.

Vielseitigkeit als Beruf

Als Stuckateur bearbeitest du mit Hilfe traditioneller und moderner Techniken Innenwände und -decken, Fußböden und komplette Fassaden. Es gibt also kaum ein Bauteil, an dem du nicht tätig wirst - so wird Vielseitigkeit zum Beruf.

Als Stuckateur beherrschst du das gesamte Leistungsspektrum der Herstellung und Sanierung von Innen- und Außenputz sowie nahezu alle Tätigkeiten des traditionellen und modernen Innenausbaus, insbesondere des Trockenbaus. Außerdem trägst du mit der Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen sowie der Dämmung von Wänden, Dächern und Kellerdecken entscheidend zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz bei.

Sinn für künstlerische Stilelemente

Moderne Bautechnik und umweltfreundliche neue Materialien erleichtern dir in einigen Bereichen die Arbeit und helfen, die vielseitigen Aufgaben in diesem attraktiven Beruf zu lösen. Mit deinem Sinn für künstlerische Stilelemente am Bau trägst du darüber hinaus große Verantwortung im Bereich der Restaurierung alter und erhaltenswerter Bausubstanz und Denkmäler.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 920 €935 €
2. Lehrjahr: 1230 €1230 €
3. Lehrjahr: 1495 €1495 €
Hinweis: ab 01.04.2022ab 01.04.2023

Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Urlaub allgemein verbindlich

Berufsschulzeiten

Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.

Folgende Berufsschule kommt für Dich in Frage

Hinweis: Das 1. Lehrjahr findet in der örtlichen Berufsschule statt. Ab dem 2. Lehrjahr kann zwischen Montabaur und Idar-Oberstein gewählt werden.

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest Du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findet ihr eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Zuständigkeit

Die Ülu im Ausbildungsberuf Stuckateur/-in findet statt bei:

  • Handwerkskammer Koblenz, Bauzentrum
    August-Horch-Straße 6-8, 56070 Koblenz
    0261 398-648,
    Internetauftritt

Dauer der Ülu

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 32 Wochen.

Inhalte der Ülu

Hier findest Du die Ausbildungsinhalte, die Dir in der Ülu vermittelt werden:
Stuckateur/-in

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Stuckateur/-in wird durchgeführt bei:

  • Kreishandwerkerschaft Mittelrhein
    Hoevelstrasse 19, 56073 Koblenz
    0261 40630-0
    Internetauftritt

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Stuckateur/-in
findet Ihr in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als Stuckateur/-in findet Ihr in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.