© Falk Heller, argum.com
Berufe A-Z Stuckateur/-in
Bau- und Ausbaugewerbe
Du bist kreativ und hast Sinn für Kunst? Dann erfüllst du schon zwei wichtige Voraussetzungen für den Beruf des Stuckateurs. Ob als Kunsthandwerker oder Trockenbaumonteur - Stuckateure verleihen Gebäuden und Räumen eine individuelle und unverwechselbare Note.
Vielseitigkeit als Beruf
Als Stuckateur bearbeitest du mit Hilfe traditioneller und moderner Techniken Innenwände und -decken, Fußböden und komplette Fassaden. Es gibt also kaum ein Bauteil, an dem du nicht tätig wirst - so wird Vielseitigkeit zum Beruf.
Als Stuckateur beherrschst du das gesamte Leistungsspektrum der Herstellung und Sanierung von Innen- und Außenputz sowie nahezu alle Tätigkeiten des traditionellen und modernen Innenausbaus, insbesondere des Trockenbaus. Außerdem trägst du mit der Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen sowie der Dämmung von Wänden, Dächern und Kellerdecken entscheidend zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz bei.
Sinn für künstlerische Stilelemente
Moderne Bautechnik und umweltfreundliche neue Materialien erleichtern dir in einigen Bereichen die Arbeit und helfen, die vielseitigen Aufgaben in diesem attraktiven Beruf zu lösen. Mit deinem Sinn für künstlerische Stilelemente am Bau trägst du darüber hinaus große Verantwortung im Bereich der Restaurierung alter und erhaltenswerter Bausubstanz und Denkmäler.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 935 € | 1080 € |
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2. Lehrjahr: | 1230 € | 1300 € |
3. Lehrjahr: | 1495 € | 1550 € |
Hinweis: | Tarif ab 01.04.2023 | Tarif ab 01.05.2024 |
Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Urlaub allgemein verbindlich
Berufsschulzeiten
Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.
Folgende Berufsschule kommt für dich in Frage
- Örtliche Berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz
Internetauftritt
Hinweis: Das 1. Lehrjahr findet in der örtlichen Berufsschule statt. Ab dem 2. Lehrjahr kann zwischen Montabaur und Idar-Oberstein gewählt werden.
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Zuständigkeit
Die Ülu im Ausbildungsberuf Stuckateur/-in findet statt bei:
- Handwerkskammer Koblenz, Bauzentrum
August-Horch-Straße 6-8, 56070 Koblenz
0261 398-648,
Internetauftritt
Dauer der Ülu
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 32 Wochen.
Inhalte der Ülu
Hier findest du die Ausbildungsinhalte, die Dir in der Ülu vermittelt werden:
Stuckateur/-in
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Stuckateur/-in wird durchgeführt bei:
- Kreishandwerkerschaft Mittelrhein
Hoevelstrasse 19, 56073 Koblenz
0261 40630-0
Internetauftritt
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Stuckateur/-in
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als Stuckateur/-in findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.