Berufe A-Z Tiefbaufacharbeiter/ in
Bau- und Ausbaugewerbe
Tiefbaufacharbeiter/-innen führen grundlegende Arbeiten in verschiedenen Bereichen des Tiefbaus durch. Dazu gehören Straßenbau, Kanalbau, Leitungsbau und Gleisbau sowie der Bereich Brunnen- und Spezialtiefbau. Sie sind dafür verantwortlich, Baugruben und Gräben herzustellen sowie Verbauarbeiten und Wasserhaltungen durchzuführen, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den Baugrund zu stabilisieren. Des Weiteren sind sie zuständig für die Herstellung von Verkehrswegen wie Pflaster- und Plattenbelägen sowie den Einbau von Asphalt nach Aufgrabungen. Zudem gehören auch das Verlegen von Infrastrukturleitungen wie Rohren und Kabeln zu ihren Aufgaben. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
24 Monate
Ausbildungsvergütung
| 1. Lehrjahr: | 1122 € |
|---|---|
| 2. Lehrjahr: | 1351 € |
| Hinweis: | Tarif ab 01.04.2026 |
Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Urlaub allgemeinverbindlich
Folgende Berufsschulen kommen für dich in Frage
- Berufsbildende Schule Betzdorf-Kirchen
Am Molzberg, 57548 Kirchen
02741 9597-0,
Internetauftritt - Berufsbildende Schule Technik, Idar-Oberstein
Vollmersbachstr. 53, 55743 Idar-Oberstein
06781 9620,
Internetauftritt - Carl-Benz-Schule, Berufsbildende Schule Technik, Koblenz
Beatusstraße 143-147, 56073 Koblenz
0261 9418-321,
Internetauftritt - Örtliche Berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz
Internetauftritt
Hinweis: 1. Lehrjahr in den örtlichen Berufsschulen
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Zuständigkeit
Die Ülu im Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiter/ in findet statt bei:
- Handwerkskammer Koblenz, Bauzentrum
August-Horch-Straße 6-8, 56070 Koblenz
0261 398-648,
Internetauftritt
Dauer der Ülu
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 24 Wochen.
Inhalte der Ülu
Hier findest du die Ausbildungsinhalte, die Dir in der Ülu vermittelt werden:
Tiefbaufacharbeiter/ in
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Tiefbaufacharbeiter/ in wird durchgeführt bei:
- Kreishandwerkerschaft Mittelrhein
Hoevelstrasse 19, 56073 Koblenz
0261 40630-0
Internetauftritt
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Tiefbaufacharbeiter/ in
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als Tiefbaufacharbeiter/ in findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.