© Falk Heller, amh-online.de
Berufe A-Z Vergolder/-in
Glas-, Papier-, Keramische und sonstige Gewerbe
Nicht alles, was golden glänzt, besteht durch und durch aus dem Edelmetall. Als Vergolder bearbeitest du tausendstel Millimeter dünne Goldblättchen, um Dekoratives zu erschaffen - und setzt damit eine jahrhundertealte Tradition fort.
Glänzende Aussichten
Historische und moderne Objekte erhalten durch dich Oberflächen von ganz außergewöhnlicher Qualität. Das gilt zum Beispiel für Rahmen von Gemälden und Grafiken. Du verschönerst aber auch Möbel, Stuckdekorationen oder Plastiken aus Holz, Metall, Stein und Kunststoffen. Du verarbeitest jedoch nicht nur Blattgold, sondern auch Blattsilber, Blattkupfer, Blattmessing und Blattaluminium sowie Metallpulver in verschiedensten Bindemitteln.
Know-how und historisches Hintergrundwissen
Als Vergolder bist du für private Auftraggeber, im Kunsthandel und an öffentlichen Gebäuden tätig. Auch in der Denkmalpflege, zum Beispiel in Kirchen, Schlössern oder anderen denkmalgeschützten Objekten, ist dein Einsatz gefordert.
Im Rahmen deiner Ausbildung eignest du dir kunst- und stilgeschichtliche Kenntnisse sowie profundes Fachwissen im Umgang mit historischen und modernen Werkstoffen an. Aber auch Kenntnisse in den Bereichen Umwelt- und Gesundheitsschutz spielen eine Rolle. Zudem übernimmst du Verantwortung für Kulturgut und legst interdisziplinäre Teamfähigkeit an den Tag.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist gewerbeabhängig.
Folgende Berufsschule kommt für dich in Frage
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Für den Ausbildungsberuf Vergolder/-in wird keine Ülu angeboten.
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Vergolder/-in wird durchgeführt bei:
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Vergolder/-in
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als Vergolder/-in findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.