Berufe A-Z Werksteinhersteller/-in
Bau- und Ausbaugewerbe
Meilensteine des Betonbaus
Boden- und Treppenbeläge, konstruktive Treppen, für den Garten- und Landschaftsbau, Straßen- und -Tiefbau, Wohnungs- und Industriebau - deine Produkte werden an vielen Stellen benötigt. Ein Spezialgebiet ist darüber hinaus die Herstellung von Terrazzoböden - ein spezieller Belag, der vor Ort gemischt wird - im Wohnungs-, Industrie- und speziell im Krankenhausbau.
Präzision und die richtigen Betonrezepte
Als Werksteinhersteller müssen dich die Launen des Wetters nicht so sehr interessieren. Denn du arbeitest zumeist unter dem Dach einer Halle. Dort kannst du dich trocken und ungestört dem Bauen von Schalungen, Formen und Bewehrungen widmen. Dabei ist Präzision oberstes Gebot und beim Betonherstellen musst du genau auf die richtige Rezeptur achten.
Die eigentliche Herstellung der Teile erfolgt weitgehend mechanisiert. Umso wichtiger ist, dass du die Vorarbeiten besonders gut machst.
Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649 € | 682 € |
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2. Lehrjahr: | 766 € | 805 € |
3. Lehrjahr: | 876 € | 921 € |
Hinweis: | Mindestausbildungs-vergütung für alle im Jahr 2024 beginnenden Lehrverträge | Mindestausbildungs-vergütung für alle im Jahr 2025 beginnenden Lehrverträge |
Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Die ab dem Jahr des Ausbildungsbeginns geltende Mindestvergütung gilt (Neuabschluss sowie auch Betriebswechsel) für die gesamte Ausbildungszeit.
Folgende Berufsschule kommt für dich in Frage
- Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Ulm
Egginger Weg 26, 89077 Ulm
0731 1613800,
Internetauftritt
Weitere Ausbildungsinformationen
Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung
Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Urlaubsanspruch
Hier findest du eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.
Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.
Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres
- noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
- noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
- noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
- für Erwachsene 24 Werktage.
Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)
Zuständigkeit
Die Ülu im Ausbildungsberuf Werksteinhersteller/-in findet statt bei:
- Handwerkskammer Ulm, Bildungsakademie Ulm
Köllestraße 55, 89077 Ulm
0731 9371-107,
Internetauftritt
Dauer der Ülu
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 14 Wochen.
Gesellenprüfung
Zuständigkeit
Die Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Werksteinhersteller/-in wird durchgeführt bei:
- Handwerkskammer Ulm
Olgastraße 72, 89073 Ulm
0731 1425-0
Internetauftritt
Lehrstellen und Praktika
Freie Lehrstellen
Offene Lehrstellen als Werksteinhersteller/-in
findest du in der
Lehrstellenbörse
Freie Praktiumsplätze
Offene Praktiumsplätze als Werksteinhersteller/-in findest du in der Praktikumsplatzbörse
Wir beraten euch gerne!
Alle Angaben ohne Gewähr.