Inhalt Fußzeile

Berufe A-Z Werksteinhersteller/-in (ehemals Betonstein- und Terrazzohersteller)

Bau- und Ausbaugewerbe

Zeit ist Geld. Das gilt im Baugewerbe ganz besonders. Deshalb bist du als Werksteinhersteller gefragt. Denn du kümmerst dich um den Bau von Betonfertigteilen und Betonwerksteinerzeugnissen - und beschleunigst die Fertigstellung eines Projektes mit den vorgefertigten Elementen ganz erheblich.

Meilensteine des Betonbaus

Boden- und Treppenbeläge, konstruktive Treppen, für den Garten- und Landschaftsbau, Straßen- und -Tiefbau, Wohnungs- und Industriebau - deine Produkte werden an vielen Stellen benötigt. Ein Spezialgebiet ist darüber hinaus die Herstellung von Terrazzoböden - ein spezieller Belag, der vor Ort gemischt wird - im Wohnungs-, Industrie- und speziell im Krankenhausbau.

Präzision und die richtigen Betonrezepte

Als Werksteinhersteller müssen dich die Launen des Wetters nicht so sehr interessieren. Denn du arbeitest zumeist unter dem Dach einer Halle. Dort kannst du dich trocken und ungestört dem Bauen von Schalungen, Formen und Bewehrungen widmen. Dabei ist Präzision oberstes Gebot und beim Betonherstellen musst du genau auf die richtige Rezeptur achten.

Die eigentliche Herstellung der Teile erfolgt weitgehend mechanisiert. Umso wichtiger ist, dass du die Vorarbeiten besonders gut machst.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 620 €649 €
2. Lehrjahr: 731,60 €766 €
3. Lehrjahr: 837 €876 €
Hinweis: Mindestausbildungs-vergütung für alle im Jahr 2023 beginnenden LehrverträgeMindestausbildungs-vergütung für alle im Jahr 2024 beginnenden Lehrverträge

Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Die ab dem Jahr des Ausbildungsbeginns geltende Mindestvergütung gilt (Neuabschluss sowie auch Betriebswechsel) für die gesamte Ausbildungszeit.

Berufsschulzeiten

Die Berufsschule findet als Blockunterricht statt.

Folgende Berufsschule kommt für Dich in Frage

  • Ferdinand-von-Steinbeis-Schule, Ulm
    Egginger Weg 26, 89077 Ulm
    0731 1613800,
    Internetauftritt

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest Du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findet ihr eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Zuständigkeit

Die Ülu im Ausbildungsberuf Werksteinhersteller/-in findet statt bei:

  • Handwerkskammer Ulm, Bildungsakademie Ulm
    Köllestraße 55, 89077 Ulm
    0731 9371-107,
    Internetauftritt

Dauer der Ülu

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung dauert insgesamt 14 Wochen.

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung (Zwischen- und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf Werksteinhersteller/-in wird durchgeführt bei:

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Werksteinhersteller/-in
findet Ihr in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als Werksteinhersteller/-in findet Ihr in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.