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Zupfinstrumentenmacher/-in

© Hannes Kober

Berufe A-Z Zupfinstrumentenmacher/-in

Glas-, Papier-, Keramische und sonstige Gewerbe

Bei der Arbeit als Zupfinstrumentenmacher gibt Abwechslung den Ton an. Du baust selbst Harfe, Mandoline, Zither und Gitarre. Du weißt, wie die Instrumente gepflegt und repariert werden. Du findest stets den richtigen Ton für deine Kunden.

Andere Saiten aufziehen

Auf den Sound kommt es an. Dabei muss man auf vieles achten, aber besonders auf die Werkstoffe. Das sind überwiegend Palisander, Fichten- und Ebenholz. Mit Hilfe moderner Maschinen formst du daraus die einzelnen Teile wie Resonanzkörper, Hals und Griffbrett. Zu deinen weiteren Aufgaben gehört es auch, die Instrumente zu polieren und zu lackieren. Die Montage der Mechanik und das Aufziehen der Saiten erledigst du natürlich ebenfalls. Eine immer größere Rolle spielen vor allem elektronische Tonabnahmesysteme. Es versteht sich von selbst, dass du bei all dem ein gutes musikalisches Gehör sowie eine gewisse Spielfertigkeit besitzen solltest.

Eine Leidenschaft, zwei Richtungen

Da Harfen und Gitarren ganz unterschiedlich hergestellt werden, spezialisierst du dich auf eine Fachrichtung. Im Harfenbau gibt es neben der Konzertharfe auch die historische Barockharfe und die keltische Harfe. Neben der klanglichen Feinabstimmung sind auch feinmotorische Fähigkeiten gefragt: So sind zum Beispiel für eine Konzertharfe rund 1.500 handpolierte Einzelteile und präzise Nietbohrungen von 1/100 mm erforderlich.

Im Gitarrenbau hast du es zu tun mit dem wahrscheinlich beliebtesten Instrument der Welt. Gerade wegen ihrer Klangvariationen ist die Gitarre in beinahe jeder Musikrichtung zu Hause - von Klassik bis Heavy Metal. Du arbeitest hauptsächlich in Betrieben des Musikinstrumentenbaus, aber auch im Musikalienfachhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstatt oder in Museen mit Restaurationsabteilungen für Musikinstrumente.

Informationen zur Ausbildung

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 620 €649 €
2. Lehrjahr: 731,60 €766 €
3. Lehrjahr: 837 €876 €
Hinweis: Mindestausbildungsvergütung für alle Ausbildungsverhältnisse die im Jahr 2023 beginnenMindestausbildungsvergütung für alle Ausbildungsverhältnisse die im Jahr 2024 beginnen

Weitere Hinweise zur Ausbildungsvergütung: Die ab dem Jahr des Ausbildungsbeginns geltende Mindestvergütung gilt (Neuabschluss sowie auch Betriebswechsel) für die gesamte Ausbildungszeit.

Folgende Berufsschule kommt für Dich in Frage

  • Staatlichen Musikinstrumentenbauschule Mittenwald
    Schöttlkarstraße 17, 82481 82481
    08823 1353,
    Internetauftritt

Weitere Ausbildungsinformationen

Antworten auf viele Fragen, wie z. B. zur Probezeit, zum Berichtsheft oder den Fahrtkosten findest Du in unseren
Fragen & Antworten zur Berufsausbildung

Die aktuellen Ausbildungsordnungen findest Du auf der Seite des
Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

Urlaubsanspruch

Hier findet ihr eine detaillierte Aufstellung mit Beispielen zu den Urlaubsansprüchen.

Der Mindestanspruch ergibt sich für Jugendliche aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für erwachsene Lehrlinge aus dem Bundesurlaubsgesetz.

Er beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres

  • noch nicht 16 Jahre alt waren 30 Werktage,
  • noch nicht 17 Jahre alt waren 27 Werktage,
  • noch nicht 18 Jahre alt waren 25 Werktage,
  • für Erwachsene 24 Werktage.

Werktage sind alle Wochentage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ülu)

Für den Ausbildungsberuf Zupfinstrumentenmacher/-in wird keine Ülu angeboten.

Gesellenprüfung

Zuständigkeit

Die Gesellenprüfung (Teil 1 + 2 der Gesellenprüfung) im Ausbildungsberuf Zupfinstrumentenmacher/-in wird durchgeführt bei:

  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
    Max-Joseph-Straße 4, 80333 München
    089 5119-0
    Internetauftritt

Lehrstellen und Praktika

Freie Lehrstellen

Offene Lehrstellen als Zupfinstrumentenmacher/-in
findet Ihr in der Lehrstellenbörse

Freie Praktiumsplätze

Offene Praktiumsplätze als Zupfinstrumentenmacher/-in findet Ihr in der  Praktikumsplatzbörse

Wir beraten euch gerne!

Ausbildungsberater

Michael Junglas

Teamkoordinator Ausbildungsberatung
St. Elisabeth-Straße 2
56073 Koblenz

Telefon 0261 398-304
Telefax 0261 398-990

aubira@hwk-koblenz.de

Alle Angaben ohne Gewähr.